Wir sind für Sie da!

Die Marienhaus GmbH steht an Ihrer Seite, wenn es um Ihre Gesundheit und Pflege geht. Als Patientin oder Patient, oder wenn Sie pflegebedürftig sind und Betreuung benötigen, sind wir für Sie da. Wir bieten Ihnen eine moderne medizinische Versorgung und Pflege. Unsere Mitarbeitenden kümmern sich um Sie und sorgen dafür, dass es Ihnen gut geht.

Gleichzeitig sind wir Ihre Ansprechpartner, wenn Sie sich für Berufe im Gesundheitswesen oder in sozialen Einrichtungen interessieren. Wir bieten Ihnen vielfältige Ausbildungsmöglichkeiten und gute Karrierechancen.


Senioreneinrichtungen: Besucherregelungen richten sich nach Corona-Landesverordnungen

Die folgende Besucherregelung gilt für Senioreneinrichtungen der Marienhaus-Gruppe - sie basiert auf den aktuellen Corona-Landesverordnungen Saarland, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz

Waldbreitbach, 18. Juni 2021. Die Regelungen sind sowohl in die Organisations- und Hygienekonzepte sowie in die Testkonzepte der Pflegeeinrichtungen zu übernehmen und an die jeweiligen Aktualisierungen der Landesverordnungen anzupassen, Gesundheitsämter sind berechtigt, abweichende Regelungen zu erlassen/zu fordern.

Besucherregelung bei einer Inzidenz < 100/100.000 Einwohner am Standort der Einrichtung (es gilt die RKI-Datenbasis für den jeweils beim RKI ausgewiesenen Bezugsbereich, z.B. Landkreis, Stadt)

  • RLP: Besuchsdauer unbegrenzt, Besuchszeiten zu den Öffnungszeiten, Keine Testpflicht für Besucher, Anzahl der Besucher ist abhängig von der Immunisierungsquote der Bewohner in der jeweiligen Einrichtung und Impfstatus des Besuchers
  • NRW: Besuchsdauer unbegrenzt, Besuchszeiten abhängig von den Testzeiten, unbegrenzte Anzahl der Besucher
  • SL: Besuchsdauer unbegrenzt, Besuchszeiten abhängig von den Testzeiten, Anzahl der Besucher: 2 Besucher aus max. 2 Haushalten

Besucherregelung bei einer Inzidenz > 100/100.000 Einwohner am Standort der Einrichtung (es gilt die RKI-Datenbasis für den jeweils beim RKI ausgewiesenen Bezugsbereich, z.B. Landkreis, Stadt)

  • RLP: Besuchsdauer unbegrenzt, Besuchszeiten zu den Testzeiten, Anzahl der Besucher ist abhängig von der Immunisierungsquote der Bewohner in der jeweiligen Einrichtung und Impfstatus des Besuchers
  • NRW: Besuchsdauer unbegrenzt, Besuchszeiten abhängig von den Testzeiten, 2 Personen aus max. 2 Haushalten
  • SL: Besuchsdauer unbegrenzt, Besuchszeiten abhängig von den Testzeiten, 2 Besucher aus max. 2 Haushalten

Grundsätzliche Regelungen unabhängig von der Inzidenz und Immunisierungsquote

  • Grundsätzlich dürfen nur Besucher mit einem neg. Antigentest, der nicht älter als 24 h (in NRW 48 Std.)  ist, eingelassen werden. Lediglich vollständig Geimpfte (ab dem 15. Tag nach der letzten notwendigen Impfdosis) und Genesene (28 Tage bis 6 Monate nach dem ersten pos. PCR-Nachweis) dürfen ohne Testung die Pflegeeinrichtung betreten. Der Nachweis ist in der Registrierung zu dokumentieren. (Siehe landesspezifische Regelung).
  • Für alle Besucher gilt, wie bisher, die Registrierungspflicht inkl. Besucherfragebogen.
  • Hat der potentielle Besucher coronatypische Symptome oder befindet sich aktuell in Absonderung, so besteht grundsätzlich ein Einlassverbot.
  • Alle Besucher tragen vor Betreten bis nach Verlassen der Einrichtung mindestens einen med. Mund-Nasen-Schutz bzw. FFP2 Maske (siehe landesspezifische Regelung).
  • Mindestens vor Betreten und beim Verlassen der Einrichtung sind die Hände zu desinfizieren.
  • Die Wahrung des Mindestabstands ist, wo möglich, obligatorisch.
  • Es gelten die jeweiligen Hygieneregelungen vor Ort.