Wir sind für Sie da!

Die Marienhaus GmbH steht an Ihrer Seite, wenn es um Ihre Gesundheit und Pflege geht. Als Patientin oder Patient, oder wenn Sie pflegebedürftig sind und Betreuung benötigen, sind wir für Sie da. Wir bieten Ihnen eine moderne medizinische Versorgung und Pflege. Unsere Mitarbeitenden kümmern sich um Sie und sorgen dafür, dass es Ihnen gut geht.

Gleichzeitig sind wir Ihre Ansprechpartner, wenn Sie sich für Berufe im Gesundheitswesen oder in sozialen Einrichtungen interessieren. Wir bieten Ihnen vielfältige Ausbildungsmöglichkeiten und gute Karrierechancen.


Marienhaus-Kliniken öffnen wieder für Besucher

Rückgang der Corona-Inzidenz ermöglicht ab sofort den kontrollierten Besuch von Angehörigen

Waldbreitbach/Mainz, 11. Juni 2021. Zu großen Freude vieler insbesondere längerfristig untergebrachter Patient:innen hat die Marienhaus-Gruppe für ihre Krankenhäuser die Besucherregelung den entsprechenden neuen Vorgaben der Landesregierungen angepasst. Ab sofort sind wieder Besuche in unseren Krankenhäusern möglich!

Grundsätzlich gilt: Wer nicht vollständig geimpft oder genesen ist, muss vor dem Besuch einen negativen Corona-Schnelltest vorweisen. Alle Besucher:innen müssen sich außerdem registrieren. Um den Ablauf so einfach wie möglich zu handhaben, wird die Marienhaus-Gruppe hierfür eine kostenfreie und datenschutzrechtlich geprüfte App nutzen.

"Wir alle sind sehr glücklich darüber, dass wir uns nun ein Stück weit in Richtung Normalität bewegen,“ sagt dazu Dr. Tecklenburg, Geschäftsführer Kliniken der Marienhaus-Gruppe. „Die Pandemie und die damit verbundenen notwendigen Einschränkungen haben sehr am Nervenkorsett aller gezerrt. Unsere Teams in den Häusern haben trotz der hohen Arbeitsbelastung ihr Bestes gegeben, um allen Patient:innen etwas Nähe und Wärme zu vermitteln. Aber natürlich kann dies nur ein kleiner Ersatz für den fehlenden oder sehr eingeschränkten Kontakt zu den Angehörigen darstellen. Für noch mehr Normalität ist es wichtig, dass wir nun alle weiter am Ball bleiben, die Hygiene- und Abstandsregelungen einhalten und die Impfangebote annehmen.“

Weitere Informationen:

Die folgende Besucherregelung gilt für alle Krankenhäuser und Rehabilitationskliniken der Marienhaus–Gruppe. Sie basiert auf den aktuellen Corona-Landesverordnungen Saarland und Rheinland-Pfalz.

Die Regelungen sind sowohl in die Organisations- und Hygienekonzepte sowie in die Testkonzepte der Krankenhäuser zu übernehmen und an die jeweiligen Aktualisierungen der Landesverordnungen anzupassen, Gesundheitsämter sind berechtigt, abweichende Regelungen zu erlassen/zu fordern. 

Besucherregelung bei einer Inzidenz < 50/100.000 Einwohner am Standort des Krankenhauses (es gilt die RKI-Datenbasis für den jeweils beim RKI ausgewiesenen Bezugsbereich, z.B. Landkreis, Stadt) 

  • Zulässig ist der Besuch eines Patienten durch 1 Besucher für 1 Stunde pro Tag innerhalb der vom Krankenhaus festgelegten Besuchszeiten, z.B. 14-18 Uhr.
  • Ausnahmen von dieser Regelung sind für besondere Besuchergruppen, z.B. Eltern von Minderjährigen, oder für besondere Situationen, z.B. Sterbebegleitung, besondere psychosoziale Situationen, im Einzelfall möglich und vor Ort in Absprache zwischen dem Behandlungsteam und den Angehörigen festzulegen.
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Besucherregelung bei einer Inzidenz > 50/100.000 Einwohner am Standort des Krankenhauses oder im Rahmen eines Ausbruchgeschehens im Krankenhaus (es gilt die RKI-Datenbasis für den jeweils beim RKI ausgewiesenen Bezugsbereich, z.B. Landkreis, Stadt)

  • In diesen beiden Fällen kann das Krankenhaus erneut einen Besucherstopp erlassen.
  • Ausnahmen von dieser Regelung sind für besondere Besuchergruppen, z.B. Eltern von Minderjährigen oder für besondere Situationen, z.B. Sterbebegleitung, besondere psychosoziale Situationen, im Einzelfall möglich und vor Ort gemäß Landesverordnung festzulegen.
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Grundsätzliche Regelungen unabhängig von der Inzidenz

  • Grundsätzlich dürfen nur Besucher mit einem neg. Antigentest, der nicht älter als 24 h ist, eingelassen werden. Lediglich vollständig Geimpfte (ab dem 15. Tag nach der letzten notwendigen Impfdosis) und Genesene (28 Tage bis 6 Monate nach dem ersten pos. PCR-Nachweis) dürfen ohne Testung das Krankenhaus betreten. Der Nachweis ist in der Registrierung zu dokumentieren.
  • Für alle Besucher gilt wie bisher die Registrierungspflicht inkl. Besucherfragebogen.
  • Hat der potentielle Besucher coronatypische Symptome oder befindet sich aktuell in Absonderung, so besteht grundsätzlich ein Einlassverbot.
  • Besucher unter 16 Jahren haben grundsätzlich keinen Zutritt.
  • Alle Besucher tragen vor Betreten bis nach Verlassen des Krankenhauses mindestens einen med. Mundschutz (OP-Maske, FFP2, FFP3). Aufgrund lokaler Gegebenheiten kann auch das Tragen mindestens einer FFP2-Maske festgelegt sein.
  • Mindestens vor Betreten und beim Verlassen des Krankenhauses sind die Hände zu desinfizieren.
  • Die Wahrung des Mindestabstands ist, wo möglich, obligatorisch.
  • Es gelten die jeweiligen Hygieneregelungen vor Ort.