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Marienhaus-Gruppe
Marienhaus
Vier Frauen sitzen zusammen und lachen in einem hellen Raum mit großen Fenstern.
Drei Männer in Anzügen stehen vor einer hellen Steinwand
Gruppe von Menschen in blauer und weißer Arbeitskleidung steht und kniet auf einem Schotterboden, hebt die Arme in die Luft, im Hintergrund Hügel und Stadt
Gruppe von Menschen in blauer und weißer Arbeitskleidung steht und kniet auf einem Schotterboden, hebt die Arme in die Luft, im Hintergrund Hügel und Stadt

  1. Marienhaus

Marienhaus-Gruppe fordert eine faire Finanzierung für alle Krankenhäuser - einseitige Bevorzugung kommunaler Krankenhäuser verstößt gegen geltendes Recht

30.11.2023 | Information

Die überwiegende Zahl der Krankenhäuser in Deutschland steht mit dem Rücken an der Wand. Aufgrund nicht ausgeglichener inflationsbedingter Kostenexplosion sowie unzureichender Finanzierung der Investitionskosten befinden sich unzählige Kliniken in einer dramatischen finanziellen Situation. Besonders betroffen davon sind die nicht-gewinnwirtschaftlich ausgerichteten Träger, wie die zunehmenden Insolvenzen im Gesundheitssektor zeigen.

Waldbreitbach. Besonders schwer wirken sich daher die wettbewerbsverzerrenden Maßnahmen vieler Städte und Landkreise aus, die durch den Griff in den Steuertopf die Defizite ihrer kommunalen Krankenhäuser ausgleichen. Ein heute veröffentlichtes Rechtsgutachten zeigt, dass dies gegen den Grundsatz der gesetzlich verankerten Trägerpluralität sowie den sich daraus ergebenden Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt. Bund und Länder müssen dafür Sorge tragen, dass alle Krankenhäuser unabhängig von ihrer Trägerschaft eine auskömmliche und zuverlässige Finanzierung der Betriebs- und Investitionskosten erhalten.

Ein Rechtsgutachten, welches die privaten und freigemeinnützigen Krankenhausträger bei der renommierten Verfassungsrechtlerin Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf an der Universität Potsdam in Auftrag gegeben haben, kommt zu einem eindeutigen Ergebnis: Krankenhäuser aller Trägerformen haben einen Anspruch auf Gleichbehandlung.

Auch die Marienhaus-Gruppe als Eigentümer und Träger von Krankenhäusern an 15 Standorten in Rheinland-Pfalz und dem Saarland sieht sich hier klar benachteiligt. „Für uns als einer der wichtigen Gesundheitsdienstleister für die Menschen in den beiden Bundesländern bedeutet dies, dass die Kommunen, die sich freiwillig für einen Defizitausgleich bei kommunalen Krankenhäusern entscheiden, diesen Anspruch auch gegenüber uns erfüllen müssen,“ so Sebastian Spottke, Vorsitzender der Geschäftsführung der Marienhaus-Gruppe. „Die derzeitige Praxis ist für uns nicht weiter hinnehmbar. Sie verstößt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz unseres Grundgesetzes und gegen das europäische Beihilfenrecht.“

Ebenso wird in dem Gutachten die fehlende Transparenz der Subventionen bemängelt, die meist unbemerkt von den Bürgerinnen und Bürgern gewährt werden und an anderen Stellen zum Nachteil aller Bürgerinnen und Bürger abgezwackt werden. So lag im Jahr 2023 das Volumen geplanter Defizitausgleiche bundesweit bei mindestens 900 Millionen Euro. Dunkelziffer: unbekannt.

Die Krankenhäuser in freigemeinnütziger und privater Trägerschaft fordern eine verlässliche und auskömmliche Finanzierung der Betriebs- und Investitionsfinanzierung durch die Krankenkassen und die Bundesländer für alle Krankenhäuser. Sie behalten sich vor, den Anspruch auf Gleichbehandlung durch Länder und Kommunen auf Basis des Rechtsgutachtens gerichtlich einfordern.

Unter diesem Link ist das vollständige „Rechtsgutachten funktionsge-rechte Krankenhausfinanzierung und Krankenhausreform“ im Volltext abrufbar:
https://die-katholischen-krankenhaeuser.de/wp-content/uploads/2023/11/2023_11_30_Rechtsgutachten-Funktionsgerechte-Krankenhausfinanzierung.pdf

Portrait von Sebastian Spottke, lächelnder Mann mit Brille, Bart und dunklem Anzug vor beigem Hintergrund

Sebastian Spottke, Vorsitzender der Geschäftsführung der Marienhaus-Gruppe. Foto: Joachim Gies

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