Marienhaus - Zentrale Waldbreitbach
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Waldbreitbach/Mainz, 11. Juni 2021. Zu großen Freude vieler insbesondere längerfristig untergebrachter Patient:innen hat die Marienhaus-Gruppe für ihre Krankenhäuser die Besucherregelung den entsprechenden neuen Vorgaben der Landesregierungen angepasst. Ab sofort sind wieder Besuche in unseren Krankenhäusern möglich!
Grundsätzlich gilt: Wer nicht vollständig geimpft oder genesen ist, muss vor dem Besuch einen negativen Corona-Schnelltest vorweisen. Alle Besucher:innen müssen sich außerdem registrieren. Um den Ablauf so einfach wie möglich zu handhaben, wird die Marienhaus-Gruppe hierfür eine kostenfreie und datenschutzrechtlich geprüfte App nutzen.
"Wir alle sind sehr glücklich darüber, dass wir uns nun ein Stück weit in Richtung Normalität bewegen,“ sagt dazu Dr. Tecklenburg, Geschäftsführer Kliniken der Marienhaus-Gruppe. „Die Pandemie und die damit verbundenen notwendigen Einschränkungen haben sehr am Nervenkorsett aller gezerrt. Unsere Teams in den Häusern haben trotz der hohen Arbeitsbelastung ihr Bestes gegeben, um allen Patient:innen etwas Nähe und Wärme zu vermitteln. Aber natürlich kann dies nur ein kleiner Ersatz für den fehlenden oder sehr eingeschränkten Kontakt zu den Angehörigen darstellen. Für noch mehr Normalität ist es wichtig, dass wir nun alle weiter am Ball bleiben, die Hygiene- und Abstandsregelungen einhalten und die Impfangebote annehmen.“
Die folgende Besucherregelung gilt für alle Krankenhäuser und Rehabilitationskliniken der Marienhaus–Gruppe. Sie basiert auf den aktuellen Corona-Landesverordnungen Saarland und Rheinland-Pfalz.
Die Regelungen sind sowohl in die Organisations- und Hygienekonzepte sowie in die Testkonzepte der Krankenhäuser zu übernehmen und an die jeweiligen Aktualisierungen der Landesverordnungen anzupassen, Gesundheitsämter sind berechtigt, abweichende Regelungen zu erlassen/zu fordern.
Besucherregelung bei einer Inzidenz < 50/100.000 Einwohner am Standort des Krankenhauses (es gilt die RKI-Datenbasis für den jeweils beim RKI ausgewiesenen Bezugsbereich, z.B. Landkreis, Stadt)
Besucherregelung bei einer Inzidenz > 50/100.000 Einwohner am Standort des Krankenhauses oder im Rahmen eines Ausbruchgeschehens im Krankenhaus (es gilt die RKI-Datenbasis für den jeweils beim RKI ausgewiesenen Bezugsbereich, z.B. Landkreis, Stadt)
Grundsätzliche Regelungen unabhängig von der Inzidenz
Ihr Ansprechpartner:
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