Das Wohlergehen der uns anvertrauten Menschen und eine wertschätzende, konstruktive Zusammenarbeit mit unseren Mitarbeitenden stehen im Zentrum unseres täglichen Handelns.
Die Mitbestimmung in der Marienhaus-Gruppe ruht auf zwei rechtlichen Grundlagen:
In nahezu allen Einrichtungen der Marienhaus-Gruppe wurden entweder eine Mitarbeitervertretung oder ein Betriebsrat gewählt. Diese Gremien vertreten die Interessen der Mitarbeitenden gegenüber dem Dienstgeber – stets im Sinne der vertrauensvollen Zusammenarbeit.
Regelmäßige Gespräche mit Vertretungen der Dienstgeberseite schaffen Raum für den Austausch über relevante Themen, Anliegen und neue Impulse aus den Einrichtungen.
Auf den Webseiten der einzelnen Einrichtungen finden Sie unter der Rubrik „Leitungsteam“ die jeweiligen Kontaktdaten der Mitarbeitervertretung.
Einrichtungsübergreifende Themen werden durch die erweiterte Gesamtmitarbeitervertretung (eGMAV) bearbeitet. Die eGMAV setzt sich aus Delegierten der einzelnen Mitarbeitervertretungen zusammen. Aus ihrer Mitte werden gewählt:
- ein Vorstand (3 Mitglieder)
- ein Geschäftsführender Ausschuss (4 weitere Mitglieder)
Kontaktdaten des eGMAV-Vorstands:
Für die zentralen Bereiche der Marienhaus-Unternehmensgruppe gibt es eine eigene Mitarbeitervertretung.
Kontaktdaten der Gemeinsamen MAV der Zentralen:
Auch die Betriebsräte der Tochtergesellschaften stehen den Mitarbeitenden als Ansprechpartner zur Verfügung.
Die Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung (SBV) sind in §178 SGB IX festgelegt:
Die SBV fördert die Eingliederung schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Arbeitnehmer in der Einrichtung vertritt ihre Interessen und steht ihnen beratend und helfend zur Seite. Darüber hinaus ist sie ansprechbar für alle Kolleginnen und Kollegen, die sich über den Grad der Behinderung (GdB) informieren möchten oder Unterstützung und Fragen zum Antrag haben. Die SBV arbeitet eng mit der Mitarbeitervertretung zusammen und ergänzen sich optimal zum Wohle schwerbehinderter und gleichgestellter Kolleginnen und Kollegen.
Einrichtungsübergreifend wird aus den SBVen der Einrichtungen eine Gesamtschwerbehindertenvertretung (GSBV) gewählt, die die Aufgaben für die Marienhaus Gruppe übernimmt und vor allem Einrichtungen ohne eigene SBV unterstützt.
Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie auf den Webseiten der einzelnen Einrichtung der Marienhaus Gruppe sowie hier die Kontaktdaten der übergeordneten Gesamtschwerbehindertenvertretung.